
Fahrerlaubnisklassen,...
...die Sie in unserer Fahrschule machen können:
Klasse B
Kfz (außer Motorräder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
Maximal 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
Anhänger bis 750 kg zGM oder
Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtkombination max. 3.500 kg bleibt
Mindestalter:
18 Jahre (bzw. 17 Jahre mit begleitetem Fahren – „BF17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM (Roller bis 45 km/h)
L (landwirtschaftliche Fahrzeuge)
Klasse B78
(Automatik)
Gleich wie Klasse B, aber:
Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe dürfen gefahren werden
(kein Schaltgetriebe erlaubt)
Eingeschränkte Version der Klasse B – wird durch die Schlüsselzahl 78 im Führerschein gekennzeichnet
Grund: Prüfung wurde mit einem Automatikfahrzeug abgelegt
Klasse B197
(Hybrid)
Erlaubt:
Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen
Prüfung auf Automatikfahrzeug möglich, aber:
Es muss eine zusätzliche Fahrerschulung auf Schaltwagen gemacht werden:
Mind. 10 Fahrstunden (à 45 Min) auf einem Schaltwagen
Testfahrt mit Fahrlehrer (keine Prüfer-Prüfung!)
Vorteil:
Du sparst dir den Druck einer Prüfung auf Schaltwagen, darfst aber trotzdem beides fahren
Eintrag im Führerschein:
Kein Eintrag der Automatikbeschränkung (also keine Schlüsselzahl 78)
Klasse BE
Erlaubt:
Pkw (Klasse B) mit Anhänger über 750 kg
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: bis 3.500 kg
Voraussetzung:
Besitz der Klasse B
Zusätzliche praktische Prüfung (keine Theorieprüfung)
Einsatzbereich:
Z. B. beim Transport von Pferdeanhängern, Wohnwagen oder schweren Anhängern fürs Gewerbe
Klasse B96
Erlaubt:
Pkw mit Anhänger über 750 kg
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Voraussetzung:
Besitz der Klasse B
Teilnahme an einer Fahrschulung:
Theorie + Praxis, aber keine Prüfung
Eintragung der Schlüsselzahl 96 im Führerschein
Klasse A
Erlaubt:
Alle Krafträder (Zweiräder) – ohne Leistungsbegrenzung
Dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW Leistung
Mindestalter:
24 Jahre beim Direkteinstieg
20 Jahre mit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (Stufenaufstieg)
21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen
(Fahrerlaubnisklasse A80)
Eingeschlossene Klassen:
A2, A1 und AM
Prüfung:
Theorie + Praxis (außer beim Aufstieg von A2 nach A, da nur praktische Prüfung nötig ist)
Klasse A2
Erlaubt:
Motorräder bis 48 PS (35 kW)
Leistungsgewicht
max. 0,2 kW/kg
Auch gedrosselte Motorräder (wenn das Original max. 70 kW hatte)
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A1 und AM
Prüfung:
Theorie + Praxis (außer bei Aufstieg von A1 nach A2: dann nur praktische Prüfung)
🔁 Aufstieg möglich:
Nach 2 Jahren Besitz von A2 → Aufstieg zu Klasse A durch praktische Prüfung (keine Theorie nötig)
Klasse A1
Erlaubt:
Motorräder bis 125 cm³ Hubraum
Max. 11 kW (15 PS) Leistung
Leistungsgewicht
max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz bis 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klasse:
AM (Roller bis 45 km/h)
Prüfung:
Theorie + Praxis
🔁 Aufstieg möglich:
Nach 2 Jahren A1 → Aufstieg zu A2 mit nur praktischer Prüfung
Klasse B196
Klasse B196 – Kurz erklärt:
Erlaubt das Fahren von:
Leichtkrafträdern bis 125 cm³ Hubraum
Leistung bis 11 kW (15 PS)
Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
Voraussetzungen:
Mindestalter: 25 Jahre
Seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Teilnahme an einer Fahrschulung (theoretisch & praktisch, aber keine Prüfung!)
Gültig nur in Deutschland!
(im Ausland nicht automatisch anerkannt)
