Fahrerlaubnisklassen,...

...die Sie in unserer Fahrschule machen können:

Klasse B
 

Kfz (außer Motorräder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)

Maximal 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz

Anhänger bis 750 kg zGM oder
Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtkombination max. 3.500 kg bleibt

Mindestalter:

18 Jahre (bzw. 17 Jahre mit begleitetem Fahren – „BF17“)

Eingeschlossene Klassen:

AM (Roller bis 45 km/h)

L (landwirtschaftliche Fahrzeuge)

Klasse B78
(Automatik)

Gleich wie Klasse B, aber:

Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe dürfen gefahren werden
(kein Schaltgetriebe erlaubt)

Eingeschränkte Version der Klasse B – wird durch die Schlüsselzahl 78 im Führerschein gekennzeichnet

Grund: Prüfung wurde mit einem Automatikfahrzeug abgelegt

Klasse B197
(Hybrid)

Erlaubt:

Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen

Prüfung auf Automatikfahrzeug möglich, aber:

Es muss eine zusätzliche Fahrerschulung auf Schaltwagen gemacht werden:

Mind. 10 Fahrstunden (à 45 Min) auf einem Schaltwagen

Testfahrt mit Fahrlehrer (keine Prüfer-Prüfung!)

Vorteil:

Du sparst dir den Druck einer Prüfung auf Schaltwagen, darfst aber trotzdem beides fahren

Eintrag im Führerschein:

Kein Eintrag der Automatikbeschränkung (also keine Schlüsselzahl 78)

Klasse BE
 

Erlaubt:

Pkw (Klasse B) mit Anhänger über 750 kg

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: bis 3.500 kg

Voraussetzung:

Besitz der Klasse B

Zusätzliche praktische Prüfung (keine Theorieprüfung)

Einsatzbereich:

Z. B. beim Transport von Pferdeanhängern, Wohnwagen oder schweren Anhängern fürs Gewerbe

Klasse B96

Erlaubt:

Pkw mit Anhänger über 750 kg

Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Voraussetzung:

Besitz der Klasse B

Teilnahme an einer Fahrschulung:

Theorie + Praxis, aber keine Prüfung

Eintragung der Schlüsselzahl 96 im Führerschein

Klasse A

Erlaubt:

Alle Krafträder (Zweiräder) – ohne Leistungsbegrenzung

Dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW Leistung

Mindestalter:

24 Jahre beim Direkteinstieg

20 Jahre mit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (Stufenaufstieg)

21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen 
(Fahrerlaubnisklasse A80)

Eingeschlossene Klassen:

A2, A1 und AM

Prüfung:

Theorie + Praxis (außer beim Aufstieg von A2 nach A, da nur praktische Prüfung nötig ist)

Klasse A2

Erlaubt:

Motorräder bis 48 PS (35 kW)

Leistungsgewicht 
max. 0,2 kW/kg

Auch gedrosselte Motorräder (wenn das Original max. 70 kW hatte)

Mindestalter:

18 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

A1 und AM

Prüfung:

Theorie + Praxis (außer bei Aufstieg von A1 nach A2: dann nur praktische Prüfung)

🔁 Aufstieg möglich:

Nach 2 Jahren Besitz von A2 → Aufstieg zu Klasse A durch praktische Prüfung (keine Theorie nötig)

Klasse A1

Erlaubt:

Motorräder bis 125 cm³ Hubraum

Max. 11 kW (15 PS) Leistung

Leistungsgewicht
max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz bis 15 kW

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossene Klasse:

AM (Roller bis 45 km/h)

Prüfung:

Theorie + Praxis

🔁 Aufstieg möglich:

Nach 2 Jahren A1 → Aufstieg zu A2 mit nur praktischer Prüfung

Klasse B196

Klasse B196 – Kurz erklärt:

Erlaubt das Fahren von:

Leichtkrafträdern bis 125 cm³ Hubraum

Leistung bis 11 kW (15 PS)

Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg

Voraussetzungen:

Mindestalter: 25 Jahre

Seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Teilnahme an einer Fahrschulung (theoretisch & praktisch, aber keine Prüfung!)

Gültig nur in Deutschland!
(im Ausland nicht automatisch anerkannt)

 

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.